Saisonzeiten 2023 für Ferienhaus Be•Ja und Ferienhaus Di•Or | |||
Saison A ab 5 Nächte |
Saison B ab 5 Nächte |
Saison C ab 3 Nächte |
Saison D ab 3 Nächte |
03.01.- 17.02. | 17.02. - 01.04. | 01.04. - 17.05. | 17.05. - 21.05. |
19.11.- 21.12. | 05.11. - 19.11. | 21.05. - 26.05. | 26.05. - 29.05. |
02.01.- 05.01.24 | 29.05. - 23.06. |
23.06. - 10.09.** ab 7 Nächte |
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10.09. - 05.11. | 27.12. -02.01.24* | ||
21.12. - 27.12.* | |||
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Sonstige Mindestaufenthalte 2023*
06.04. - 09.04.23 | Ostern | |||
18.05. - 20.05.23 |
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26.05. -29.05.23 | Pfingsten |
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23.06. - 09.09.23 | Sommer | 7 Nächte ** | ||
29.09. - 03.10.23 | ||||
23.12. - 27.12.23 | Weihnachten | 4 Nächte * | Keine An/Abreise 25. und 26.12. | |
30.12.23 - 03.01.24 | Silvester | 4 Nächte* | Keine An/Abreise am 31.12. und 01.01.2023 |
Mindestaufenthalt: grundsätzlich 3 Nächte, ausgenommen sonstige Mindestaufenthalte.
Die angegebenen Preise gelten pro Ferienhaus und sind inkl. MwSt., --Wasser (kalt) und Endreinigung. Strom-/Heizkosten werden nach individuellem Verbrauch mit
0,55 €/kwh abgerechnet.
Haustiere 2023 (Nur Ferienhaus Di•Or) |
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35,- € Pauschale/Aufenthalt | ||
Die Gemeinde Rechlin erhebt eine Kurtaxe. Weitere Infos am Ende dieser Seite.
Hinweis: Ab 01.11.2022 ist die Kaution i.H.v. 100,-€ spätestens mit Restzahlung zu überweisen. Die angefallenen Stromkosten werden mit der Kaution verrechnet und ein Guthaben erstattet. Nachzahlungen sind innerhalb von 7 Tagen zu leisten.
Die Schlüsselübergabe erfolgt über einen Schlüsselsafe, der Code wird ihnen
rechtzeitig per Mail/SMS mitgeteilt.
Anreise: ab 16.00 Uhr, Abreise bis 10.00 Uhr
Die Gemeinde Rechlin hat eine Kurabgabe vom 01.04 bis 31.10 eines jeden Jahres eingeführt. Diese beträgt je Person ab dem 16. Lebensjahr und Aufenthaltstag 1,50 €.
"§ 5 Befreiungen und Ermäßigungen
(1) Von der Kurabgabepflicht sind befreit:
1. Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.
2. Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von 81-100 % und deren erforderliche Begleitperson, sofern diese im Schwerbehindertenausweis mit „B“
gekennzeichnet ist.
(2) Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag gerechnet.
(3) Der Kurabgabepflichtige kann an Stelle der nach Tagen berechneten Kurabgabe eine Jahreskurabgabe
in Höhe von 30,00 € pro Person entrichten, die zur ganzjährigen Benutzung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen
Einrichtungen berechtigt."
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