Preise 2023


Saisonzeiten 2023 für Ferienhaus Be•Ja und Ferienhaus Di•Or
       

Saison A

ab 5 Nächte

Saison B

ab 5 Nächte

Saison C

ab 3 Nächte

Saison D

ab 3 Nächte

       
03.01.- 17.02. 17.02. - 01.04. 01.04. - 17.05. 17.05. - 21.05.
19.11.- 21.12. 05.11. - 19.11. 21.05. - 26.05. 26.05. - 29.05.
02.01.- 05.01.24   29.05. - 23.06.

23.06. - 10.09.**

ab 7 Nächte

    10.09. - 05.11. 27.12. -02.01.24*
    21.12. - 27.12.*  
       

Preise in Euro  gelten für  2023                                                        Saisonzeiten
Ferienhaus Be•Ja  und Di•Or

A

ab 5 Nächte

B

ab 5 Nächte

C

ab 3 Nächte

D

ab 3 Nächte

Tagespreis   75,-€    90,-€  120,-€ 150,-€
         
 
   

Sonstige Mindestaufenthalte 2023*

06.04. - 09.04.23   Ostern    
18.05. - 20.05.23
Himmelfahrt
   
26.05. -29.05.23   Pfingsten
 
 
23.06. - 09.09.23   Sommer  7 Nächte **  
29.09. - 03.10.23      
23.12. - 27.12.23   Weihnachten   4 Nächte * Keine An/Abreise  25. und 26.12.
30.12.23 - 03.01.24   Silvester   4 Nächte* Keine An/Abreise am 31.12. und 01.01.2023

Mindestaufenthalt: grundsätzlich 3 Nächte, ausgenommen sonstige Mindestaufenthalte.

Die angegebenen Preise gelten pro Ferienhaus und sind inkl. MwSt., --Wasser (kalt) und Endreinigung. Strom-/Heizkosten werden nach individuellem Verbrauch mit 0,55 €/kwh abgerechnet.

 


Haustiere 2023 (Nur Ferienhaus Di•Or)
   35,- € Pauschale/Aufenthalt  
     

  Die Gemeinde Rechlin erhebt eine Kurtaxe. Weitere Infos am Ende dieser Seite.


Hinweis: Ab 01.11.2022 ist die Kaution i.H.v. 100,-€  spätestens mit Restzahlung zu überweisen. Die angefallenen Stromkosten werden mit der Kaution verrechnet und ein Guthaben erstattet. Nachzahlungen sind innerhalb von 7 Tagen zu leisten.

Die Schlüsselübergabe erfolgt über einen Schlüsselsafe, der Code wird ihnen rechtzeitig per Mail/SMS mitgeteilt.
Anreise: ab 16.00 Uhr, Abreise bis 10.00 Uhr


Die Gemeinde Rechlin hat eine Kurabgabe vom 01.04 bis 31.10 eines jeden Jahres eingeführt. Diese beträgt je Person ab dem 16. Lebensjahr und Aufenthaltstag 1,50 €.

"§ 5 Befreiungen und Ermäßigungen
(1) Von der Kurabgabepflicht sind befreit:
1. Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.
2. Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von 81-100 % und deren erforderliche Begleitperson, sofern diese im Schwerbehindertenausweis mit „B“ gekennzeichnet ist.
(2) Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag gerechnet.
(3) Der Kurabgabepflichtige kann an Stelle der nach Tagen berechneten Kurabgabe eine Jahreskurabgabe
in Höhe von 30,00 € pro Person entrichten, die zur ganzjährigen Benutzung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen berechtigt."

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