Preise 2022


Saisonzeiten 2022 für Ferienhaus Be•Ja und Ferienhaus Di•Or
       

Saison A

ab 5 Nächte

Saison B

ab 5 Nächte

Saison C

ab 3 Nächte

Saison D

ab 3 Nächte

       
04.01.- 17.02. 18.02. - 07.04. 08.04. - 24.05. 01.01. - 03.01.
13.11.- 20.12. 31.10. - 12.11. 29.05. - 02.06. 25.05. - 28.05.
    06.06. - 16.06. 03.06. - 05.06.
    09.09. - 30.10. 17.06. - 08.09.**
    21.12. - 28.12.* 29.12. -01.01.23*
       

Preise in Euro  gelten für  2022                                                        Saisonzeiten
Ferienhaus Be•Ja  und Di•Or

A

ab 5 Nächte

B

ab 5 Nächte

C

ab 3 Nächte

D

ab 3 Nächte

Tagespreis   65,-€    85,-€  110,-€ 138,-€
         
 
   

Sonstige Mindestaufenthalte 2022*

15.04. - 18.04.22   Ostern    
26.05. - 29.05.22
Himmelfahrt
   
03.06. -06.06.22   Pfingsten
 
 
17.06. - 09.09.22   Sommer  7 Nächte **  
30.09. - 03.10.22      
23.12. - 27.12.22   Weihnachten   4 Nächte * Keine An/Abreise 24. 25. und 26.12.
30.12.22 - 03.01.23   Silvester   4 Nächte* Keine An/Abreise am 31.12. und 01.01.2023

Mindestaufenthalt: siehe Beschreibung.

Die angegebenen Preise gelten pro Ferienhaus und sind inkl. MwSt., --Wasser (kalt) und Endreinigung. Strom-/Heizkosten werden nach individuellem Verbrauch mit 0,45 €/kwh abgerechnet. Bettwäsche und Handtücher sind in den Preisen nicht enthalten, können aber auf Wusch  gerne kostenpflichtig hinzugebucht werden (Preise auf Anfrage).

 


Haustiere 2022 (Nur Ferienhaus Di•Or)
   30,- € Pauschale/Aufenthalt  
     

  Die Gemeinde Rechlin erhebt eine Kurtaxe. Weitere Infos am Ende dieser Seite.


Am Tag der Anreise ist vor Ort eine Kaution in Höhe von 100,-€  zu hinterlegen.  Die Kaution wird am Abreisetag, nach Abnahme des Ferienhauses, abzüglich der angefallenen Stromkosten und evtl. angefallener Schadensansprüche, vom Verwalter in bar wieder ausgezahlt.

Anreise: ab 16.00 Uhr, Abreise bis 10.00 Uhr


Die Gemeinde Rechlin hat eine Kurabgabe vom 01.04 bis 31.10 eines jeden Jahres eingeführt. Diese beträgt je Person ab dem 16. Lebensjahr und Aufenthaltstag 1,50 €.

"§ 5 Befreiungen und Ermäßigungen
(1) Von der Kurabgabepflicht sind befreit:
1. Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.
2. Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von 81-100 % und deren erforderliche Begleitperson, sofern diese im Schwerbehindertenausweis mit „B“ gekennzeichnet ist.
(2) Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag gerechnet.
(3) Der Kurabgabepflichtige kann an Stelle der nach Tagen berechneten Kurabgabe eine Jahreskurabgabe
in Höhe von 30,00 € pro Person entrichten, die zur ganzjährigen Benutzung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen berechtigt."

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