Preise 2021


Saisonzeiten 2021 für Ferienhaus Be•Ja und Ferienhaus Di•Or
       
Saison A Saison B Saison C Saison D
       
04.01.-05.03. 06.03.-28.03. 29.03.-10.04. 13.05.-16.05.
01.11.-22.12. 11.04.-29.04. 30.04.-03.05. 21.05.-24.05.
  04.05.-12.05. 17.05.-20.05. 26.06.-29.08.
  20.09.-31.10. 25.05.-25.06. 30.12.-03.01.2022
  23.12.-29.12. 30.08.-19.09.  
       

Neu ab 2016:  Die Gemeinde Rechlin erhebt eine Kurtaxe. Weitere Infos am Ende dieser Seite.


Am Tag der Anreise ist vor Ort eine Kaution in Höhe von 100,-€ in bar zu hinterlegen.  Die Kaution wird am Abreisetag, nach Abnahme des Ferienhauses, abzüglich der angefallenen Stromkosten und evtl. angefallener Schadensansprüche, vom Verwalter in bar wieder ausgezahlt.

Anreise: ab 16.00 Uhr, Abreise bis 10.00 Uhr


Preise in Euro  gelten für  2021                                         Mindestaufenthalt 3 Nächte
Ferienhaus Be•Ja  und Di•Or

A

B C D
Tagespreise   55,-€    81,-€  105,-€ 135,-€
Wochenpreise 371,-€ 532,-€  721,-€ 945,-€
 
   

Haustiere 2021 (Nur Ferienhaus Di•Or)
   26,- € Pauschale/Aufenthalt  
     

Mindestaufenthalt: grundsätzlich 3 Nächte, ausgenommen sonstige Mindestaufenthalte.

Die angegebenen Preise gelten pro Ferienhaus und sind inkl. MwSt., --Wasser (kalt) und Endreinigung. Strom-/Heizkosten werden nach individuellem Verbrauch mit 0,36 €/kwh abgerechnet. Bettwäsche und Handtücher sind in den Preisen nicht enthalten, können aber auf Wusch  gerne kostenpflichtig hinzugebucht werden (Preise auf Anfrage).

 


Sonstige Mindestaufenthalte 2021*

02.04. - 05.04.21   Ostern    
30.04. - 03.05.21
Tag der Arbeit
   
12.05-15.05.21  Himmelfahrt
 
 
22.05.-25.05.21  Pfingsten    
26.06. - 29.08.21  Sommer   7 Nächte **  
23.12. - 27.12.21  Weihnachten   4 Nächte * Keine An/Abreise 24. 25. und 26.12.
28.12.20 - 02.01.22  Silvester   4 Nächte* Keine An/Abreise am 31.12. und 01.01.2021

Die Gemeinde Rechlin hat eine Kurabgabe vom 01.04 bis 31.10 eines jeden Jahres eingeführt. Diese beträgt je Person ab dem 16. Lebensjahr und Aufenthaltstag 1,50 €.

"§ 5 Befreiungen und Ermäßigungen
(1) Von der Kurabgabepflicht sind befreit:
1. Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.
2. Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von 81-100 % und deren erforderliche Begleitperson, sofern diese im Schwerbehindertenausweis mit „B“ gekennzeichnet ist.
(2) Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag gerechnet.
(3) Der Kurabgabepflichtige kann an Stelle der nach Tagen berechneten Kurabgabe eine Jahreskurabgabe
in Höhe von 30,00 € pro Person entrichten, die zur ganzjährigen Benutzung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen berechtigt."

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