Preise 2020


Saisonzeiten 2020
A B C D
03.01.- 06.03.2020 07.03.-05.04.2020 06.04.-19.04.2020 21.05.-24.05.2020
02.11.-22.12.2020 20.04.-29.04.2020 30.04.-03.05.2020 30.05.-01.06.2020
  04.05.-20.05.2020 25.05.-29.05.2020 28.06.-23.08.2020 **
   21.09.-01.11.2020 02.06.-27.06.2020 28.12.- 02.01.2021*
    24.08.-20.09.2020  
    23.12.-27.12.2020*  

Neu ab 2016:  Die Gemeinde Rechlin erhebt eine Kurtaxe. Weitere Infos am Ende dieser Seite.


Am Tag der Anreise ist vor Ort eine Kaution in Höhe von 100,-€ in bar zu hinterlegen.  Die Kaution wird am Abreisetag, nach Abnahme des Ferienhauses, abzüglich der angefallenen Stromkosten und evtl. angefallener Schadensansprüche, vom Verwalter in bar wieder ausgezahlt.

Anreise: ab 16.00 Uhr, Abreise bis 10.00 Uhr


Preise in Euro  gelten für  2020                                         Mindestaufenthalt 3 Nächte
Ferienhaus Be•Ja  und Di•Or

A

B C D
Tagespreise   55,-€    81,-€  105,-€ 135,-€
Wochenpreise 371,-€ 532,-€  721,-€ 945,-€
 
   

Haustiere 2020 (Nur Ferienhaus Di•Or)
2 Nächte  25,- € Pauschale/Aufenthalt  
ab 3 Nächte  26,-€  Pauschale/Aufenthalt zzgl. 2,-€ je Tier/Tag

Mindestaufenthalt: grundsätzlich 3 Nächte, ausgenommen sonstige Mindestaufenthalte.

Die angegebenen Preise gelten pro Ferienhaus und sind inkl. MwSt., --Wasser (kalt) und Endreinigung. Strom-/Heizkosten werden nach individuellem Verbrauch mit 0,36 €/kwh abgerechnet. Bettwäsche und Handtücher sind in den Preisen nicht enthalten, können aber auf Wusch  gerne kostenpflichtig hinzugebucht werden (Preise auf Anfrage).

 


Sonstige Mindestaufenthalte 2020 *

10.04. - 13.04.20   Ostern    
30.04. - 03.05.20
Tag der Arbeit
   
21.05-24.05.20  Himmelfahrt
 
 
29.05.-01.06.20  Pfingsten    
28.06. - 23.08.20  Sommer   7 Nächte **  
23.12. - 27.12.20  Weihnachten   4 Nächte * Keine An/Abreise 24. 25. und 26.12.
28.12.20 - 02.01.21  Silvester   4 Nächte* Keine An/Abreise am 31.12. und 01.01.2021

Die Gemeinde Rechlin hat eine Kurabgabe vom 01.04 bis 31.10 eines jeden Jahres eingeführt. Diese beträgt je Person ab dem 16. Lebensjahr und Aufenthaltstag 1,50 €.

"§ 5 Befreiungen und Ermäßigungen
(1) Von der Kurabgabepflicht sind befreit:
1. Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.
2. Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von 81-100 % und deren erforderliche Begleitperson, sofern diese im Schwerbehindertenausweis mit „B“ gekennzeichnet ist.
(2) Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag gerechnet.
(3) Der Kurabgabepflichtige kann an Stelle der nach Tagen berechneten Kurabgabe eine Jahreskurabgabe
in Höhe von 30,00 € pro Person entrichten, die zur ganzjährigen Benutzung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen berechtigt."

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