Preise 2019


Saisonzeiten 2019
A B C D
04.01. - 11.04.2019 29.04. - 29.05.2019 12.04. - 28.04.2019* 30.05. - 02.06.2019*
04.11. - 19.12. 2019 23.09. - 03.11.2019 03.06. - 06.06.2019 07.06. - 11.06.2019*
  20.12. - 26.12.2019 12.06. - 20.06.2019 21.06. - 22.08.2019**
    23.08. -  22.09.2019 27.12. - 02.01.2020*

Neu ab 2016:  Die Gemeinde Rechlin erhebt eine Kurtaxe. Weitere Infos am Ende dieser Seite.


Am Tag der Anreise ist vor Ort eine Kaution in Höhe von 100,-€ in bar zu hinterlegen.  Die Kaution wird am Abreisetag, nach Abnahme des Ferienhauses, abzüglich der angefallenen Stromkosten und evtl. angefallener Schadensansprüche, vom Verwalter in bar wieder ausgezahlt.

Anreise: ab 16.00 Uhr, Abreise bis 10.00 Uhr


Preise in Euro  gelten für  2019
Ferienhaus Be•Ja und Di•Or

A

Mindestaufenthalt

3 Nächte

B C D
Tagespreise   53,-€    81,-€  105,-€ 131,-€
Wochenpreise 350,-€ 525,-€  700,-€ 910,-€
 
   

Haustiere 2019 (Nur Ferienhaus Di Or)
2 Nächte  25,- € Pauschale/Aufenthalt  
ab 3 Nächte  26,-€  Pauschale/Aufenthalt zzgl. 2,-€ je Tier/Tag

Mindestaufenthalt: grundsätzlich 2 Nächte, ausgenommen Saisonzeit A und sonstige Mindestaufenthalte.

Die angegebenen Preise gelten pro Ferienhaus und sind inkl. MwSt., --Wasser (kalt) und Endreinigung. Strom-/Heizkosten werden nach individuellem Verbrauch mit 0,36 €/kwh abgerechnet. Bettwäsche und Handtücher sind in den Preisen nicht enthalten, können aber auf Wusch  gerne kostenpflichtig hinzugebucht werden (Preise auf Anfrage).

 


Sonstige Mindestaufenthalte 2019 *

 19.04. - 22.04.19   Ostern   3 Nächte *  Keine An/Abreise am 19.04.
30.05. - 02.06.19
Himmelfahrt
  3 Nächte *  
07.06. - 11.06.19   Pfingsten
3 Nächte *
 
21.06. - 22.08.19   Sommer   7 Nächte **  
23.12. - 27.12.19   Weihnachten   4 Nächte * Keine An/Abreise 24. 25. und 26.12.
27.12.19 - 02.01.20   Silvester   4 Nächte* Keine An/Abreise am 31.12. und 01.01.2020

Die Gemeinde Rechlin hat eine Kurabgabe vom 01.04 bis 31.10 eines jeden Jahres eingeführt. Diese beträgt je Person ab dem 16. Lebensjahr und Aufenthaltstag 1,50 €.

"§ 5 Befreiungen und Ermäßigungen
(1) Von der Kurabgabepflicht sind befreit:
1. Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.
2. Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von 81-100 % und deren erforderliche Begleitperson, sofern diese im Schwerbehindertenausweis mit „B“ gekennzeichnet ist.
(2) Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag gerechnet.
(3) Der Kurabgabepflichtige kann an Stelle der nach Tagen berechneten Kurabgabe eine Jahreskurabgabe
in Höhe von 30,00 € pro Person entrichten, die zur ganzjährigen Benutzung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen berechtigt."

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