Saisonzeiten 2019 |
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A | B | C | D |
04.01. - 11.04.2019 | 29.04. - 29.05.2019 | 12.04. - 28.04.2019* | 30.05. - 02.06.2019* |
04.11. - 19.12. 2019 | 23.09. - 03.11.2019 | 03.06. - 06.06.2019 | 07.06. - 11.06.2019* |
20.12. - 26.12.2019 | 12.06. - 20.06.2019 | 21.06. - 22.08.2019** | |
23.08. - 22.09.2019 | 27.12. - 02.01.2020* |
Neu ab 2016: Die Gemeinde Rechlin erhebt eine Kurtaxe. Weitere Infos am Ende dieser Seite.
Am Tag der Anreise ist vor Ort eine Kaution in Höhe von 100,-€ in bar zu hinterlegen. Die Kaution wird am Abreisetag, nach Abnahme des Ferienhauses, abzüglich der angefallenen Stromkosten und evtl. angefallener Schadensansprüche, vom Verwalter in bar wieder ausgezahlt.
Anreise: ab 16.00 Uhr, Abreise bis 10.00 Uhr
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Haustiere 2019 (Nur Ferienhaus Di Or) |
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2 Nächte | 25,- € Pauschale/Aufenthalt | |
ab 3 Nächte | 26,-€ Pauschale/Aufenthalt | zzgl. 2,-€ je Tier/Tag |
Mindestaufenthalt: grundsätzlich 2 Nächte, ausgenommen Saisonzeit A und sonstige Mindestaufenthalte.
Die angegebenen Preise gelten pro Ferienhaus und sind inkl. MwSt., --Wasser (kalt) und Endreinigung. Strom-/Heizkosten werden nach individuellem Verbrauch mit 0,36
€/kwh abgerechnet. Bettwäsche und Handtücher sind in den Preisen nicht enthalten, können aber auf Wusch gerne kostenpflichtig hinzugebucht werden (Preise auf Anfrage).
Sonstige Mindestaufenthalte 2019 *
19.04. - 22.04.19 | Ostern | 3 Nächte * | Keine An/Abreise am 19.04. | |
30.05. - 02.06.19 |
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3 Nächte * | ||
07.06. - 11.06.19 | Pfingsten |
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21.06. - 22.08.19 | Sommer | 7 Nächte ** | ||
23.12. - 27.12.19 | Weihnachten | 4 Nächte * | Keine An/Abreise 24. 25. und 26.12. | |
27.12.19 - 02.01.20 | Silvester | 4 Nächte* | Keine An/Abreise am 31.12. und 01.01.2020 |
Die Gemeinde Rechlin hat eine Kurabgabe vom 01.04 bis 31.10 eines jeden Jahres eingeführt. Diese beträgt je Person ab dem 16. Lebensjahr und Aufenthaltstag 1,50 €.
"§ 5 Befreiungen und Ermäßigungen
(1) Von der Kurabgabepflicht sind befreit:
1. Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.
2. Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von 81-100 % und deren erforderliche Begleitperson, sofern diese im Schwerbehindertenausweis mit „B“
gekennzeichnet ist.
(2) Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag gerechnet.
(3) Der Kurabgabepflichtige kann an Stelle der nach Tagen berechneten Kurabgabe eine Jahreskurabgabe
in Höhe von 30,00 € pro Person entrichten, die zur ganzjährigen Benutzung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen
Einrichtungen berechtigt."
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